|
neuer bussgeldkatalog
Teures Pflaster: Neuer Bussgeldkatalog mit höheren Geldstrafen
Ein neuer Bußgeldkatalog sorgt ab 1. Februar für höhere Geldstrafen im Straßenverkehr: Besonders Raser, Drängler und Alkoholsünder müssen von nun an deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Wer jetzt innerorts zu sehr aufs Gaspedal drückt, kann sich auf eine saftige Geldbuße gefasst machen: Bis zu 760 Euro müssen Raser für Geschwindigkeitsüberschreitungen zahlen. Auch Alkohol am Steuer kommt die Fahrer teuer zu stehen. Beim ersten Verstoß sind 500 Euro fällig, beim dritten bereits 1.500 Euro.
Lkw-Fahrer müssen weiterhin besonders auf die Ladungssicherheit ihrer Fahrzeuge achten. Einen Höchstsatz von 380 Euro legt nämlich der neue Bußgeldkatalog für überladene Lkw fest. Und wer von jetzt an das Sonntagsfahrverbot nicht einhält, kann als Fahrer mit einer Geldbuße von 75 Euro rechnen, als Fahrzeughalter mit saftigen 380 Euro.
Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
| Verkehrsverstoß | Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009 |  |  |  | | unangepasste Geschwindigkeit | 100 |  | | Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 80 |  | | Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) | 70 - 200 |  | | zu geringer Abstand | 75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) |  | | Tempolimit missachtet (innerorts) *) | 80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) |  | | Tempolimit missachtet (außerorts) *) | 70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) |  | | keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer | 80 |  | | Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen | 80 |  | | Fehlverhalten an Bahnübergängen | 80 - 700 |  | | gefährliches Überholmanöver | Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250) |  | | Vorfahrt missachtet | 100 |  | | Drogen und Alkohol am Steuer | 500 (erster Verstoß) 1000 (zweiter Verstoß) 1500 (dritter Verstoß) |  | | Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten | 250 |  | | Rote Ampel missachtet | 90 - 360 |  | | Durchführung illegaler Kfz-Rennen | 500 (Veranstalter) 400 (Teilnehmer) |  | | Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz | 80 - 270 |  | Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw) | 80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw) 140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw) 95 - 235 (Pkw) |  | | Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten | 75 (Fahrer) 380 (Halter) |
*) ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21Km/h bei Pkw
|