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achtung nachrüsten!

 
 [09.01.2009]
Zusätzliche Rückspiegel für Lkw
Schwere Lkw müssen bis spätestens 1. April 2009 mit zusätzlichen Rückspiegeln auf der Beifahrerseite ausgestattet sein. Ein Weitwinkel- und ein Nahbereichsspiegel sollen die Unfallgefahr durch den toten Winkel beim Abbiegen verringern. Dabei ist zu beachten:
  • Die Pflicht für zusätzliche Spiegel gilt nur für Lkw über 3,5 Tonnen und mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2000.
  • Bei paarweise montierten Spiegeln (Hauptspiegel, Weitwinkelspiegel) muss ein Austausch der Spiegel beider Seiten erfolgen, da sonst die Entfernung falsch eingeschätzt werden kann.
  • Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 26. Januar 2007 benötigen keine Nachrüstung. Sie verfügen bereits über die passenden Spiegel.
 
 
 
 
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