|
| |
[09.01.2009]
Zusätzliche Rückspiegel für Lkw
Schwere Lkw müssen bis spätestens 1. April 2009 mit zusätzlichen Rückspiegeln auf der Beifahrerseite ausgestattet sein. Ein Weitwinkel- und ein Nahbereichsspiegel sollen die Unfallgefahr durch den toten Winkel beim Abbiegen verringern. Dabei ist zu beachten:
- Die Pflicht für zusätzliche Spiegel gilt nur für Lkw über 3,5 Tonnen und mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2000.
- Bei paarweise montierten Spiegeln (Hauptspiegel, Weitwinkelspiegel) muss ein Austausch der Spiegel beider Seiten erfolgen, da sonst die Entfernung falsch eingeschätzt werden kann.
- Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 26. Januar 2007 benötigen keine Nachrüstung. Sie verfügen bereits über die passenden Spiegel.
|